HEIRATEN // VERPARTNERUNG
In Österreich ist die Eheschließung ein bedeutender Schritt, der sowohl rechtliche als auch persönliche Aspekte umfasst. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie über die Trauung in Österreich wissen sollten:
Voraussetzungen für die Eheschließung:
Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Eheschließung darf nicht zwischen nahen Verwandten erfolgen.
Beide Partner müssen geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die rechtlichen Konsequenzen der Ehe zu verstehen.
Anmeldung der Eheschließung:
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim zuständigen Standesamt. Dies kann in der Gemeinde des Wohnsitzes eines Partners oder in der Gemeinde, in der die Trauung stattfinden soll, geschehen.
Bei der Anmeldung sind verschiedene Dokumente erforderlich. Nährere Informationen dazu erhalten Sie im Standesamt oder in dem unten angefügten Merkblatt/Checkliste zur Ermittlung der Ehefähigkeit.