REISEPASS // PERSONALAUSWEIS
Reisepass und Personalausweis sind Reisedokument, sowie amtlicher Lichtbildausweis. Für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich. Grundsätzlich ist die Bezirkshauptmannschaft die Passbehörde.
Die Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach nimmt jedoch Anträge für Reisepass und Personalausweis entgegen und leitet sie an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung ist, dass die Person mit einem Wohnsitz (Haupt- od. Nebenwohnsitz) in St. Peter am Ottersbach gemeldet ist.