TODESFALL // STERBEURKUNDE
Bei einem Todesfall ist unverzüglich eine Ärztin/ein Arzt zu verständigen, die/der die Totenbeschau vornimmt. Der Todesfall muss innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Standesamt angezeigt werden, in dem der Todesfall eingetreten ist. Die Beurkundung eines Todesfalls kann in jedem Standesamt in Österreich erfolgen.
Es sollte auch gleich mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufgenommen werden, um weitere Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen kann für Sie in den meisten Fällen auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt übernehmen.
Kontaktdaten Bestattung Anna Pein:
A | Obergnas 37, 8342 Gnas
T | +43 3151/2527
M | +43 664/9130911
E | anna.pein@bestattungpein.at
H | www.bestattungpein.at